WICHTIG BEIM WECHSELPROZESS
Vom Auftrag des Anbieterwechsels bis zur finalen Umstellung kann es in der Regel zwischen 4 - 10 Wochen dauern. Natürlich gibt es auch Ausnahmefälle, wo es unter Umständen auch etwas schneller gehen kann. Ein Beispiel hierfür wäre ein Standortwechsel, welcher durch einen klassischen Umzug zustande kommt. Übrigens kann ein Wechsel in diesem Fall oftmals auch bis zu 6 Wochen rückwirkend zum Einzugsdatum erfolgen. Länger dauern kann es jedoch auch, und zwar dann, wenn der aktuelle Stromvertrag oder der aktuelle Gasvertrag noch eine entsprechend lange Restlaufzeit hat und kein Sonderkündigungsrecht für den Kunden besteht. Somit kann der neue Energievertrag dann erst nach Ablauf des alten Vertrags beginnen.
Keine Unterbrechungen durch den Umstellungsprozess:
Übrigens läuft der Strom während einer Vertragsumstellung durchgehend weiter, es gibt also keine Unterbrechungen durch den Umstellungsprozess. Denn die örtlichen Grundversorger sind durch die Grundversorgungsverordnung dazu verpflichtet, die Haushalte im entsprechenden Gebiet konstant mit Energie zu beliefern. Das bedeutet, dass der Grundversorger einspringt, falls der neue Vertrag nicht direkt an den alten anschließen sollte.
Ablauf der Kündigung beim alten Strom- und Gasanbieter:
Die Kündigung beim Energieanbieter-Wechsel wird in der Regel vom neuen Versorger für Sie übernommen. Nur in 2 speziellen Ausnahmefällen sollten Sie den Energieanbieter selbst kündigen. Nämlich dann, wenn Sie ein Sonderkündigungsrecht aufgrund einer Preiserhöhung haben oder wenn Ihr derzeitiger Laufzeitvertrag in Kürze ausläuft. Und einige Verträge verlängern sich automatisch, falls diese nicht fristgerecht gekündigt werden. Zur Vermeidung einer sich somit ergebenden weiteren Vertragsbindung an den alten Anbieter sollten Sie in so einem Fall besser selbst die Kündigung vornehmen.
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Ihr direkter Service-Ansprechpartner nach Vertragsabschluss ist immer der Anbieter bzw. das Vergleichsportal, bei dem Sie den Strom/Gas Vertrag abgeschlossen haben und von dem Sie nach Vertragsabschluss die Auftragsbestätigung erhalten.
ENERGIE-ANBIETERWECHSEL BEI UMZUG & NEUEINZUG
Auch bei Umzug & Neueinzug ist der Wechsel des Strom- und Gasanbieters gewöhnlich kein Problem.
Geben Sie in Ihrem Stromwechselauftrag bzw. in Ihrem Gaswechselauftrag an, dass es sich hierbei um einen Neueinzug handelt und vermerken das entsprechende Einzugsdatum im Antrag. Da ein Wechsel 4 - 10 Wochen dauern kann, sollte der Antrag sobald wie möglich, also zeitnah gestellt werden, um unnötige Verzögerungen zu vermeiden. Ansonsten springt in der Zwischenzeit der örtliche Grundversorger ein und erstellt für die jeweilige Übergangsphase eine Abrechnung. Das bedeutet, dass Sie auch bei einem Wohnungswechsel mit Strom bzw. Gas versorgt sind. Sowohl beim Grundversorger als auch bei einem Alternativanbieter sollten Sie im Falle eines Umzugs selbst den Anbieter kündigen.
Kündigung oder Mitnahme des Anbieters zum neuen Standort:
Wenn Sie sich vor dem Umzug an die neue Adresse in der Grundversorgung befinden, können Sie Ihren Grundversoger zwei Wochen vor dem Auszug kündigen, da dies gesetzlich so festgelegt ist. Und falls Sie einen Laufzeitvertrag bei einem alternativen Anbieter haben sollten, ist es ratsam, sich die AGBs noch einmal in Ruhe durchlesen. Für gewöhnlich gilt eine Extraklausel für den Umzug. Und bei den meisten Anbietern wird im Fall eines Umzugs ein Sonderkündigungsrecht gewährt.
Wichtig zu beachten bei Verträgen mit Neu- und Bestandskundenbonus:
Eventuelle Bonusauszahlungen, die beim damaligen Vertragsabschluss vereinbart wurden und die erst ab dem Erreichen einer bestimmten Lieferzeit gewährt werden, entfallen dann in der Regel oftmals. Der ein oder andere Versorger bietet jedoch auch an, dass der aktuelle Vertrag an den neuen Wohnort mitgenommen werden kann. Falls das von Ihnen so gewünscht ist, sollten Sie sich spätestens 6 Wochen vor Ihrem Umzug bei Ihrem Anbieter darüber informieren.
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