WICHTIG BEIM WECHSELPROZESS
Ein Internet-Anbieterwechsel dauert in der Regel nicht lange. Die Bestätigung vom neuen DSL-Anbieter erhalten Sie normalerweise relativ zeitnah nach der erfolgreichen Übermittlung Ihrer Bestellung. Ihr neuer Internetanschluss wird regulär zum Ende des alten Internetvertrags freigeschaltet.
Wechsel von DSL zu einem Kabelanschluss:
In diesem speziellen Fall wird der neue Tarif bereits freigeschaltet, sobald der neue Anbieter diesen final bearbeitet hat. Das bedeutet für Sie, dass Sie den neuen Anschluss schon direkt ab Freischaltung nutzen können. Und solange der alte Internet-Vertrag aufgrund der verbleibenden Restlaufzeit noch aktiv ist und somit auch aktiv weiter bezahlt werden muss , erhalten Sie vom Kabelanbieter sogenannte Freimonate geschenkt. Somit fällt die Grundgebühr für den neuen Tarif des Kabelanbieters vorerst weg, damit Sie nicht für 2 Internet-Verträge gleichzeitig bezahlen müssen.
Der richtige Zeitpunkt für einen Internet-Anbieterwechsel:
Den Internetanbieter alle 2 Jahre zum Ende der Mindestvertragslaufzeit zu wechseln, macht in der Regel Sinn, da Bestandskundentarife nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit im Vergleich zu Neukundentarifen oft teurer sind.
Rechtzeitige Planung durch gezielte Anbieter- und Tarifvergleiche (spätestens 4 Monate vor Ende Ihres aktuellen Vertrags) ist hierbei wichtig, um die Kündigungsfrist Ihres derzeitigen Vertrags nicht zu verpassen. Denn sonst verlängert sich Ihr Vertrag nämlich automatisch weiter und Sie zahlen unnötig mehr, als Sie eigentlich müssten. Bei einem neuen Anbieter profitieren Sie hingegen von Neukundenkonditionen, die eigentlich fast immer besser sind als Bestandskundenkonditionen.
Kündigung oder Mitnahme des Anbieters zum neuen Standort:
Bei einem Internetanbieterwechsel aufgrund eines Umzugs können Sie Ihren bestehenden Vertrag mit einer Frist von einem Monat kündigen, sofern die Mindestvertragslaufzeit Ihres Vertrags bereits abgelaufen ist. An der neuen Adresse können Sie dann einen Vertrag bei einem neuen Internetanbieter abschließen. Falls die Laufzeit Ihres bestehenden Vertrags jedoch noch nicht abgelaufen sein sollte, kommt es letztendlich darauf an, ob Ihr derzeitiger Tarif an der neuen Adresse verfügbar ist oder nicht. Wenn Ihr Anbieter die bisherige Leistung auch an der neuen Adresse im gleichen Umfang bereitstellen kann, müssen Sie Ihren Vertrag mitnehmen und den Umzug bei Ihrem Anbieter entsprechend beauftragen. Dies sollten Sie spätestens 4 Wochen vorher erledigt haben, um einen möglichst reibungslosen Ablauf zu ermöglichen. Falls Ihr Anbieter die bisherige Leistung an der neuen Adresse jedoch nicht oder nicht zu denselben Konditionen bereitstellen kann, können Sie vom sogenannten Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen und den Vertrag außerordentlich kündigen.
Bei Festnetz-Rufnummer-Mitnahme bitte unbedingt folgendes beachten:
| Kündigen Sie den Anschluss nicht selbst, damit ein nahtloser Übergang gewährleistet werden kann. Die Kündigung wird vom neuen Anbieter übernommen.
| Bestellen Sie den Tarif beim neuen Anbieter mindestens 1 Monat vor Ablauf der Kündigungsfrist. Ansonsten verlängert sich der bestehende Vertrag um 1 weiteren Monat.
| Bezüglich der Angabe Ihrer Kundendaten ist unbedingt darauf zu achten, dass diese komplett & identisch mit den Kundendaten Ihres derzeitigen Vertrags übereinstimmen. Falls der Anschlussinhaber nicht identisch sein sollte, informieren Sie den neuen Anbieter so schnell wie möglich darüber, um unnötige Missverständnisse zu vermeiden.
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